07.12.2004
Im Zusammenhang mit einer Presserecherche, der zufolge der vom Vorstand der M-Tech AG im Geschäftsjahr 2003/2004 erstellte Abhängigkeitsbericht möglicherweise nicht zutreffend sein soll, erklärt der Vorstand der M-Tech AG folgendes:
Der Vorstand ist unverändert der Auffassung, dass der für den Jahresabschluss 2003/2004 aufgestellte Abhängigkeitsbericht vollständig und richtig ist. Dieser Einschätzung hat sich der Abschlussprüfer in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 06.12.2004 angeschlossen. Um möglichen Marktgerüchten jedoch aktiv entgegenzutreten und in Verantwortung für das Wohl des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Aktionäre, haben Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich beschlossen, den Abhängigkeitsbericht des Geschäftsjahres 2003/2004 von einem weiteren unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu lassen. Nach Vorlage dieses Berichts wird sich der Aufsichtsrat unmittelbar mit diesem Thema wieder beschäftigen.
Der Vorstand
Hintergrund:
Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2003/2004 nach § 312 AktG erstellt und erklärt darin, dass die M-Tech AG bei den aufgeführten Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen - nach den dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme bekannten Umständen - angemessene Gegenleistungen erhalten hat und deshalb nicht benachteiligt wurde. Die Dr. Ott Audit Tax GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft hat diesen Abhängigkeitsbericht des Vorstands geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
M-Tech Technologie und Beteiligungs AG
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Ad-Hoc 07.12.2004 (PDF/56kb)
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